Rechtsprechung
FG München, 11.11.1993 - 13 K 1398/93 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ...
- BFH, 05.06.1997 - IV R 43/96
Gewerblichkeit eines Krankenpflegers
Während z. B. bei einem Laborarzt ein Großteil der Praxistätigkeit in technischen Untersuchungsvorgängen und seine Arbeit an jedem einzelnen Auftrag in der geistigen Erfassung und der abschließenden Auswertung des Befundes besteht (vgl. BFHE 177, 377, BStBl II 1995, 732), schuldet ein Krankenpfleger eine höchstpersönliche individuelle Arbeitsleistung am Patienten (vgl. zum Krankengymnasten: Urteil des FG München vom 11. November 1993 13 K 1398/93, EFG 1994, 531).